Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung werden abhängig vom Versicherungsstatus unterschiedlich geregelt.
Gesetzlich Versicherte
Die Behandlung kann bei entsprechender Indikation über die gesetzlichen Krankenkassen erfolgen. Voraussetzung sind probatorische Sitzungen sowie die Genehmigung durch die Krankenkasse.
Privat Versicherte und Beihilfe
Die Abrechnung erfolgt in der Regel nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Ob und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden, hängt vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab. Es ist daher sinnvoll, die Konditionen vor Beginn der Behandlung mit der Versicherung zu klären.