Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung werden abhängig vom Versicherungsstatus unterschiedlich geregelt.
Gesetzlich Versicherte
Die Behandlung kann bei entsprechender Indikation über die gesetzlichen Krankenkassen erfolgen. Hierzu führen wir zu Beginn eine Sprechstunde durch. Soll eine Behandlung eingeleitet werden, beantragen wir gemeinsam mit Ihnen die Genehmigung durch die Krankenkasse.
Privatpatienten
Psychotherapeutische Leistungen können bei privat versicherten Patientinnen und Patienten in der Regel über die private Krankenversicherung abgerechnet werden. Welche Kosten übernommen werden, hängt von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag ab.
Gerne unterstützen wir Sie bei Fragen zur Kostenübernahme und stellen Ihnen die für die Antragstellung erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung.
Die ersten fünf probatorischen Sitzungen dienen dem gegenseitigen Kennenlernen, der diagnostischen Einschätzung und der Klärung, ob eine Psychotherapie bei uns sinnvoll und passend ist. Diese Sitzungen sind bei Privatpatientinnen und Privatpatienten in der Regel nicht vorab genehmigungspflichtig. Die konkreten Bedingungen können je nach Versicherungstarif abweichen.
Wir empfehlen Ihnen, sich vor Beginn der Behandlung bei Ihrer privaten Krankenversicherung über die individuellen Bedingungen und den Umfang der Kostenübernahme zu informieren.
Selbstzahler
Wenn Sie die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung selbst übernehmen möchten, ist dies grundsätzlich ebenfalls möglich. In diesem Fall erfolgt die Abrechnung direkt mit Ihnen und unabhängig von einer Kostenübernahme durch eine Krankenversicherung.
Wenn Sie Fragen zu den Kosten oder zum Ablauf haben, können Sie sich gerne vorab an uns wenden.